Arbeiten im Urlaub 🏖 | ERLAUBT oder verboten? 🤔

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Arbeiten im Urlaub 🏖  – Inhaltsverzeichnis:

Arbeiten während des Urlaubs ist für die meisten Menschen undenkbar, es ist schließlich ihr Recht auf Erholung. Allerdings gibt es im Jahre 2019 immer mehr Arbeitnehmer, die es in Erwägung ziehen während ihrer Urlaubszeit zu arbeiten. Das liegt vor allem an den stetig steigenden Anforderungen und Erwartungen seitens des Arbeitgebers oder auch der Kollegen. Aber auch an der wachsenden Bedeutsamkeit durch das Handy.

Jedoch ist Arbeiten in der Freizeit häufig keine gute Idee, da es zu Problemen mit dem Arbeitgeber bzw. dem Arbeitsvertrag /-recht kommen kann. Zudem dient Urlaub immer auch der Erholung und Gesundheit – dies gewinnt insbesondere seit einigen Jahren und auch im Jahr 2019 immer mehr an Bedeutung. Entscheidet sich ein Arbeitnehmer allerdings trotzdem dazu in seiner Urlaubszeit zu arbeiten, sollte er einige Dinge beachten.

Nachstehend werden einige wichtige Aspekte, auf die geachtet werden sollten, aufgeführt und erläutert. Des Weiteren erhalten Sie Tipps zum Arbeiten während des Urlaubs, welche Möglichkeiten überhaupt existieren und welche Rolle der Datenschutz spielt.

Das Arbeiten im Urlaub ist ein Kündigungsgrund?

Doch um sich zum Arbeiten während des Urlaubs 2021 entscheiden zu können, sollte erst einmal abklären, ob er oder sie laut Arbeitsvertrag dazu befähigt ist. Andernfalls kann es schnell zu einer Kündigung kommen, wenn die getroffenen Absprachen oder vertraglichen Bestimmungen nicht eingehalten werden. In der Regel gilt immer das, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde oder was mit dem Chef vereinbart wurde.

Das Arbeiten im Urlaub ist bei den meisten Arbeitnehmern keine Seltenheit

Viele Arbeitnehmer wünschen sich den langersehnten Urlaub herbei und trotzdem sind sie dann in der schönsten Zeit des Jahres für ihre Kollegen oder auch ihren Chef erreichbar, um bei dringenden Angelegenheiten mit Rat oder sogar auch Tat zur Seite zur stehen.

Dabei ist das Arbeiten im Urlaub für die Erholungsphase nicht förderlich, denn an den freien Tagen sollten man sich sowohl physisch als auch psychisch erholen. Das kann aber nur funktionieren, wenn man in seinen Erholungsphasen nicht wieder an seine berufliche Tätigkeit erinnert wird.

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Die Folgen der permanenten Erreichbarkeit für die Firma können sehr hoch sein

Insbesondere psychische Erkrankungen sind darauf zurückzuführen, dass Menschen sich kaum von ihrem Berufsleben erholen, da sie keine Freizeit finden, in der sie abschalten, wenn sie auch noch in ihrer arbeitsfreien Zeit eine ständige Erreichbarkeit an den Tag legen.

Es ist wichtig, dass man sich bewusst macht, dass Urlaub eine Zeit ist, in der man seinen Geist nicht mit der Firma in Verbindung kommen lassen sollte, denn in den meisten Fällen braucht jeder Arbeitnehmer sowieso schon einen bestimmten Zeitraum, um sich psychisch von seiner Arbeit oder seinem Beruf zu distanzieren und somit sich selber etwas runterzufahren.

Wenn man nicht erholt aus seiner Urlaubszeit zurückkommt, dann wird man sich während der Arbeitszeit öfter krank melden und wird gestresster seinen Alltag meistern. Neben einer hohen psychischen Belastung werden auch Bluthochdruck, Migräne oder auch Herz- und Zuckererkrankungen begünstigt.

Wenn man sich schon auf das Arbeiten im Urlaub einlässt, dann sollte man sich einige Regeln aufstellen, damit es nicht zu sehr in die benötigten Erholungsphasen eindringt.

Folgen für das Unternehmen

  1. – ggf. mehr Krankheitstage des Arbeitnehmers aufgrund fehlender Erholungsphasen
  2. – steigender Kostenaufwand 2021

Verhalten beim Arbeiten im Urlaub – Die Sorge um die Gesundheit der Arbeitnehmer

Zuerst sollte man sich selbst darüber klar werden, ob man überhaupt erreichbar sein möchte. Man ist dazu nämlich nicht verpflichtet, auch wenn der Chef es sich wünscht. Wenn man also für sich merkt, dass es gesundheitliche Nachteile mit sich bringt, dann sollte man für sich entscheiden, dass es keinen Kanal für die Kontaktaufnahme mit der Firma gibt.

Eine gute Übergabe für die Kollegen, die als Vertretung eingesetzt sind, sorgt dafür, dass es kaum Unklarheiten gibt und das Nachfragen somit überflüssig macht. Es ist wichtig, dass man im Vorfeld abklärt, welche Umstände am Arbeitsplatz gegeben sein müssen, dass das Arbeiten im Urlaub auch wirklich notwendig wird.

Wenn man als Vorgesetzter arbeitet ist es ebenfalls wichtig, dass man als Vorbild vorangeht und nicht dauerhaft erreichbar ist, denn ansonsten könnten die Mitarbeiter Sorge haben, dass der Chef das von ihnen auch erwartet oder verlangt.

Es ist wichtig, dass die Aufgaben an Personen delegiert werden, die auch über die Kompetenzen verfügen, diese angemessen und adäquat zu lösen. Um das Arbeiten im Urlaub soweit es geht zu vermeiden, sollte man sich einfach gut absprechen und seinen Kollegen auch einmal etwas zutrauen.

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Arbeiten im Urlaub – Was besagt das Gesetz?

Viele Arbeitnehmer möchten sich während ihres Urlaubs gerne etwas dazuverdienen. Vom Grundsatz her spricht nichts dagegen, im Urlaub einer Tätigkeit gegen Entgelt nachzugehen. Der Gesetzgeber sieht das allerdings ganz anders. Laut Arbeiterkammer sind Sie nicht verpflichtet im Urlaub erreichbar zu sein bzw. Aufgaben annehmen zu müssen.

Laut Bundesurlaubsgesetz dient der Urlaub grundsätzlich der Erholung. Für Arbeitnehmer bedeutet das, dass sie sich von den Anstrengungen erholen sollen, um für die darauffolgende Arbeit wieder fit zu sein. Das Bundesurlaubsgesetz besagt nach Paragraph acht, dass es grundsätzlich verboten ist im Urlaub einer bezahlten Arbeit oder einen Beruf nachzugehen.

Ferner ist es Arbeitnehmern untersagt, eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen. Im Gegenzug zu dem Arbeitsverbot besagt das Bundesurlaubsgesetz, das Arbeiten während des Urlaubs ohne Entgelt erlaubt sind. Arbeiten am Haus, im Garten oder bei Freunden stellen grundsätzlich kein Problem dar.

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Arbeiten während des Urlaubs und die Folgen

Hält sich ein Urlauber nicht an das Gesetz und geht einer Nebentätigkeit nach, kann sich das sehr negativ auswirken. Stellt ein Arbeitgeber feste, dass sein Mitarbeiter im Urlaub arbeitet, kann er verlangen, die Nebentätigkeit sofort zu beenden.

Im schlimmsten Fall kann der Arbeitgeber damit sogar vor Gericht gehen. Kommt ein Urlauber der Sache nicht nach, kann dies eine Kündigung zufolge haben. Der Arbeitgeber hat die Rechte auf seiner Seite. Es gilt immer das, was das Gesetz für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorsieht.

Kündigung wegen Nebenjob im Urlaub

Hat ein Erwerbstätiger eine Kündigung erhalten, weil er im Urlaub gearbeitet hat, muss er das nicht unbedingt hinnehmen. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, einen Anwalt für Arbeitsrecht zurate zu ziehen. Es kann durchaus sein, dass die Kündigung nicht gerechtfertigt erscheint.

Das Bundesurlaubsgesetz besagt, dass Arbeitnehmer keine Nebentätigkeiten ausführen dürfen, die dem Urlaubszweck widersprechen. Was wiederum bedeutet, dass eine Nebentätigkeit im Urlaub nicht grundsätzlich verboten ist. Wie das im Einzelfall aussieht, da scheiden sich sehr häufig die Geister. Die Gerichte wissen selbst nicht so genau, wo sie hier die Grenze ziehen müssen.

Hält ein gekündigter Mitarbeiter seine Kündigung für ungerechtfertigt, sollte er auf jeden Fall den Kontakt zu einem Anwalt für Arbeitsrecht herstellen und sich beraten lassen.

Kündigungsschutzklage bei ungerechtfertigter Kündigung

Stellt ein Anwalt für Arbeitsrecht fest, dass eine Kündigung nicht gerechtfertigt ist, wird er empfehlen, eine Kündigungsschutzklage vor Gericht einzureichen. Die Klage auf Wiedereinstellung prüft das Gericht und fällt ein Urteil.

Eine Klage auf Wiedereinstellung macht immer Sinn, denn gekündigte Mitarbeiter möchten ja letztendlich wieder bei ihrem jetzigen Arbeitgeber arbeiten. Hat die Klage auf Wiedereinstellung keinen Erfolg, so wird in vielen Fällen eine Abfindung erwirkt.

kündigungsschutz

Jeder muss selbst entscheiden, ob er im Urlaub für Entgelt arbeitet und er muss mit Konsequenzen rechnen. Im Prinzip kann jeder der Sache aus dem Weg gehen, indem er vorher mit seinem Arbeitgeber in Kontakt tritt und den Sachverhalt bespricht. Viele haben keine Einwände, wenn es um einen Nebenjob im Urlaub geht.

Nachteile von Arbeiten im Urlaub

In der Urlaubszeit hat man endlich mal Zeit in Ruhe zu arbeiten! Das klingt zwar erstmal absurd, ist aber mit Sicherheit kein ausgedachter Satz, sondern einer, den der ein oder andere besonders engagierte Arbeitnehmer im Verlauf seiner Karriere bestimmt schon gesagt hat.

Wer auch im Urlaub Arbeitszeit einplant, zeigt sich als besonders engagiert und übererfüllt gewissermaßen seinen Arbeitsvertrag. Viele Arbeitnehmer haben sicherlich das Gefühl, sie könnte und müssten noch mehr für ihren Job tun. Die Angst vor einer Kündigung bei unzureichender Leistung kennen sicherlich viele Angestellte.

Insbesondere Menschen in Ausbildung oder aus dem Niedriglohnsektor wollen die Freizeit nutzen, um in einem anderen Job noch etwas dazuzuverdienen. Doch ist das wirklich so einfach oder hat Arbeiten im Urlaub nicht vielmehr auch zahlreiche Nachteile, wenn man genauer hinschaut?

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Arbeitszeit wird nicht erfasst

Die Erfassung von Arbeitszeit ist nicht zuletzt seit dem Urteil des EuGH ein viel diskutiertes Thema. Eins steht aber fest: Im Urlaub wird sie definitiv nicht erfasst. Wer trotz Urlaubszeit arbeitet, muss schon sehr viel richtig machen, wen er sich im Anschluss den Urlaubstag wieder zurückholen kann.

Arbeitgeber sind darauf angewiesen, dass sich ihre Angestellten auch Erholungsphasen gönnen, damit sie danach die bestmögliche Leistung bringen können. Wer immer nur arbeitet und nie Pausen macht, brennt irgendwann aus und es kommt möglicherweise letztlich zur Kündigung.

Auch das eigene Privatleben will gepflegt werden: Familie, Freunde, Partner und Kinder, sie alle sind froh, etwas gemeinsame Familienzeit verbringen zu können, ohne dass durchgängig Gedanken an die Arbeit oder das Handy aufkommen. Der ständige Blick auf den Sozialen Medien wie Facebook, Twitter oder Instagram muss hierbei ausfallen.

An einen Arbeitsvertrag sollten sich beide Seiten halten

Wer einen Job in Vollzeit hat, sollte in seiner Urlaubszeit keinen anderen Job ausüben. Denn wenn es schlecht läuft, verstößt der Arbeitnehmer damit gegen das Gesetz und seinen Arbeitsvertrag und es droht im schlimmsten Fall sogar die Kündigung. Doch der Vertrag ist natürlich nicht nur als Einschränkung für den Arbeitenden gedacht, er dient auch der Wahrung seiner Rechte.

Denn Urlaub ist Urlaub und Arbeit ist Arbeit und diese Trennung sollte auch beibehalten werden. Es gibt nämlich für keinen Arbeitnehmer eine Verpflichtung im Urlaub zu arbeiten, auch wenn viele Menschen in ihren Job bestimmt schon einmal ein gegenteiliges Gefühl erlebt haben.

Menschen in Führungsberufen sind häufig aber die einzigen Entscheidungsträger in ihrem Bereich und müssen für den Urlaubsfall entweder zumindest eingeschränkt erreichbar sein oder sich um eine wirklich kompetente Vertretung kümmern, der sie vollständig vertrauen. Das ist der “Nachteil” an Führungspositionen – ständige Erreichbarkeit.

Vorteile Nachteile
– genügend Zeit für Aufgaben – keine Erholungsphase
– Zusatzverdienst mit Nebenjob – Nicht-Erfassung der Arbeitszeit
– weniger Vergeudung der Zeit auf Facebook, Twitter, Instagram und Co. – ggf. Verstoß gg. Arbeitsvertrag & Gesetz ( –> Kündigung

Möglichkeiten für Arbeiten im Urlaub

Die meisten Arbeitnehmer sehnen sich nach ihrer wohlverdienten Freizeit, die sie allein oder mit der Familie beziehungsweise mit Freunden genießen. Das Arbeiten im Urlaub kommt für sie nicht infrage. Andere hingegen wollen auch in den angedachten Erholungsphasen einer sinnvollen Tätigkeit nachgehen oder Geld verdienen. Doch ist das überhaupt möglich? Oder gibt es da Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber? Im Folgenden erhalten Sie wertvolle Tipps rund um diese Fragestellung.

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Definition von Arbeit

Um über das Thema aufzuklären, muss der Begriff Arbeit zunächst erläutert werden. Während aus philosophischer Sicht von einem bewussten schöpferischen Prozess ausgegangen wird, spricht man im Berufsleben von einer Erwerbstätigkeit, die der Erzielung eines Einkommens dient.

Darüber hinaus lässt sich Arbeit unter anderem auch unter physikalischen, betriebswirtschaftlichen und wissenschaftlichen Aspekten definieren. Für den Einzelnen unterscheidet sich die Arbeit außerdem je nach individuellen Vorlieben. Während der eine das Umgraben seines Gartens als Meditation ansieht, zählt diese Tätigkeit für den anderen zu den körperlich schweren Arbeiten.

Insofern ist es für den Gesetzgeber schwierig, klare Regelungen zu schaffen, die das Arbeiten im Urlaub erlauben oder verbieten. Unter gewissen Umständen muss über den Einzelfall entschieden werden.

Datenschutz 2021

– Wie sieht es datenschutzrechtlich mit der Erstellung von Urlaubslisten aus? Grundsätzlich sind nicht digitalisierte Urlaubslisten in Unternehmen nach Gebrauch zu vernichten. Es empfiehlt sich jedoch bei Unstimmigkeiten oder Fragen rund um dieses Thema in Kontakt mit dem Arbeitgeber zu treten.

Verbot des Arbeitens während der Urlaubszeit

Arbeitnehmer erhalten einen gesetzlichen Mindesturlaub, um ihnen eine ganzheitliche Regeneration von ihrer beruflichen Tätigkeit zu ermöglichen. Dies ist insbesondere auch für die Gesundheit förderlich. Darüber hinaus können im Arbeitsvertrag weitere Urlaubstage vereinbart werden, wenn sie zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer abgestimmt oder im Tarifvertrag geregelt sind.

Ginge der Arbeitgeber während dieser Zeiten dennoch seiner gewohnten Tätigkeit nach, widerspräche dies dem Ziel der Erholung. Auch das Arbeiten bei konkurrierenden Unternehmen, eine andere entgeltliche Beschäftigung aufzunehmen oder das Ausführen einer selbständigen Tätigkeit ist nicht erlaubt.

In welcher Höhe eine entgeltliche Entlohnung erfolgen oder ein Verdienst erzielt würde, ist unerheblich. Allerdings ist der Arbeitnehmer trotz des Verbots in seiner Urlaubszeit nicht zum Faulenzen verdammt.

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Ausnahmen zum Arbeiten während des Urlaubs 2021

Während ausgelernte Arbeitnehmer sich an die vorbezeichneten Vorschriften (siehe Arbeitsrecht) zu halten haben, dürfen Auszubildende in ihrer Urlaubszeit eine Nebentätigkeit ausführen, sofern sie dieser auch sonst nachgehen. Die Höhe der Arbeitszeit darf eine bestimmte Anzahl an Wochenstunden nicht überschreiten. Arbeiten im Urlaub darf außerdem, wer sich beim Ausüben seiner Tätigkeit erholen kann.

Dies ist beispielsweise möglich, wenn sich der Job als Hobby ansehen lässt. Ebenfalls wird niemand etwas gegen die ehrenamtliche Tätigkeit einzuwenden haben, sofern diese einen gewissen Aufwand nicht überschreitet. Letzteres könnte dazu führen, dass der Arbeitnehmer sich körperlich und/oder geistig verausgabt.

Nicht selten verbinden Arbeitnehmer einen Urlaub mit einem Ehrenamt im Tierschutzverein, im Kinderhilfswerk oder im Verein für sozial benachteiligte Menschen. Dessen Dank ist ihnen Anerkennung genug.

  • Nebentätigkeit als Beruf ist erlaubt (für Auszubildende)
  • festgelegte Anzahl Wochenstunden im Beruf nicht überschreitend
  • Ehrenämter stets erlaubt, insofern körperliche/geistige Verausgabung bei dem Beruf ausgeschlossen ist