Arbeiten im Urlaub verboten | Droht KÜNDIGUNG?
In Österreich hat jeder Arbeitnehmer pro Jahr einen Anspruch auf bezahlten Urlaub, der bei Personen mit weniger als 25 Dienstjahren 30 Werktage beträgt. Hingegen Arbeitnehmer, die über 36 Werktage gearbeitet haben, sogar einen Anspruch auf 36 Werktage haben. Als Werktage gelten hierbei die Tage zwischen Montag und Samstag. Sofern jedoch ein Arbeitnehmer lediglich fünf Tage pro Woche beschäftigt wird, beträgt der Urlaubsanspruch ebenfalls nur 25 Tage pro Jahr.
Doch wie sieht es eigentlich aus, wenn jemand während seinem Urlaub zum Beispiel einer anderen bezahlten Tätigkeit nachgehen möchte? Ist dies für Arbeitgeber überhaupt möglich oder ist Arbeiten im Urlaub verboten?
Mit dieser Frage möchten wir uns im Folgenden ein wenig ausführlicher befassen.
Arbeiten im Urlaub verboten – Ist es Arbeitnehmern erlaubt in ihrem Urlaub zu arbeiten?
Grundsätzlich ist der Jahresurlaub als Ausgleich zu der ansonsten stressigen Arbeitszeit gedacht. Deshalb sollte man während der Urlaubszeit keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen.
Allerdings gibt es einige Fälle, in denen das Arbeiten im Urlaub dennoch ohne weiteres möglich ist. Denn dies geht zum Beispiel, indem man sich ehrenamtlich betätigt oder selbstständig arbeitet. Und auch wenn man einer mit seinem Arbeitgeber vereinbarten Nebentätigkeit nachgeht, ist es ebenfalls erlaubt im Urlaub zu arbeiten.
Wichtig ist bei all diesen Dingen ganz besonders, dass die Art der jeweiligen Tätigkeit dem Erholungszweck des Urlaubs nicht widerspricht. Das heißt, sie somit nicht die gleichen Belastungen mit demselben Zeitaufwand erfordert, wie der Hauptberuf des Arbeitnehmers.
Denn dies würde dem Erholungszweck eines Urlaubs selbstverständlich widersprechen und wäre daher wohl auch von den meisten Arbeitgebern nur ungern gesehen.
Schließlich vertrauen diese darauf, dass sich ihre Mitarbeiter in ihrem Urlaub erholen, um sich im Anschluss daran dann wieder mit voller Kraft den anstehenden Aufgaben in ihrem Job zu widmen und nicht um nach dem Urlaub ein wenig Erholung nötiger zu haben als davor.
Somit entspricht es nicht den Tatsachen, dass Arbeiten im Urlaub verboten ist, zumindest wenn man diese Arbeit nicht in dem Unternehmen absolviert, in dem man sich Urlaub genommen hat.
Arbeiten im Urlaub verboten – Im Urlaub Arbeiten ist nicht in jedem Fall erlaubt
Das Arbeiten im Urlaub verboten ist, sofern die Arbeiten denselben Zeitaufwand wie die reguläre Arbeitszeit erfordert, haben wir zuvor bereits erwähnt. Doch dies gilt zudem auch, wenn es sich bei der ausgeübten Tätigkeit um dieselbe handelt, von der man sich Urlaub genommen hat.
So steht es dem Urlaubsanspruch unter anderem im Weg, wenn ein Chef seinen Mitarbeiter im Urlaub zur Arbeit drängt. Natürlich kann man sich zwar jederzeit dafür entscheiden dem Drängen nachzugeben. Allerdings hat man auch das Recht derartige Anfragen in seinem Urlaub einfach abzulehnen oder zu ignorieren. Denn schließlich bleibt es im Urlaub auch jedem selbst überlassen, in welcher Form man für seine Vorgesetzten erreichbar ist.
Jedoch haben einige Arbeitnehmer in Ausnahmefällen die Möglichkeit, um Mitarbeiter aus dem Urlaub zurückzurufen. Allerdings sind für diesen Fall dann auch spezielle Regelungen vereinbart, durch die der jeweilige Mitarbeiter seinen Urlaub im Anschluss nachholen kann.
Dann ist Arbeiten im Urlaub verboten, wenn…
- die Tätigkeit in der Firma ausgeübt wird, in der man Urlaub hat
- Tätigkeit erfordert denselben Zeitaufwand wie der Hauptberuf
- die Tätigkeit bei einer Konkurrenz des Arbeitgebers ausgeübt wird
- man von seinem Chef zum Arbeiten gedrängt oder gezwungen wird