arbeiten im urlaub ausland

Arbeiten im Urlaub Ausland | RECHTENS oder nicht?

28. Dezember 2019redaktion

Arbeiten im Urlaub Ausland und die Welt erobern, nur ist das überhaupt rechtens? Jedes Land hat so seine Gesetze und Österreich auch. Aber wie darf die Urlaubsgestaltung überhaupt sein, oder soll man ihn lieber als Eingeborener auf Balkonien verbringen. Wer aber an chronischem Geldmangel leidet, der nimmt den Urlaub zum Anlass, um ein paar Kröten zu verdienen. Viele Firmen sehen es nicht gerne, wenn ihre Arbeitnehmer beruflich gesehen nicht mehr in der Spur sind. Sie gehen quasi fremd und sind nicht mehr bei der Sache. Demnach ist guter Rat teuer, damit man rechtlich gesehen nicht ins Schleudern gerät.

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Arbeiten im Urlaub Ausland – Was ist erlaubt und was nicht

Viele Menschen verdienen sich im Urlaub etwas dazu und verbinden das Nützliche mit dem Positiven. Eine genaue und strenge Gesetzeslage gibt es aber nicht. Somit hängt es größtenteils vom jeweiligen Chef ab. Nun heißt es ehrlich sein und nachfragen, denn die schönsten Tage im Jahr sind für die Erholung da. Arbeiten im Urlaub Ausland soll ja dem Urlaubszweck dienen. Und erscheint man ausgelaugt und mit Augenringen, dann sieht der Chef rot. So sieht das Bundesgesetz folgendes vor:

  • Urlaub dient der Erholung und Freizeitgestaltung
  • Urlaub dient nicht der Nebenarbeit
  • Es darf keine Erwerbstätigkeit im Urlaub gegeben sein
  • Chef oder Firma muss darüber informiert sein

Einfach selbst entscheiden, damit kann man auch mal baden gehen. Denn Firmen sind auf fleißige Mitarbeiter angewiesen und zählen auch auf sie. Wer den Urlaub zum Nebenerwerb macht, ist weder loyal noch gerecht. Denn er zieht seine Vorteile aus dem Arbeiten im Urlaub Ausland heraus.

Arbeiten im Urlaub Ausland – Wurde vorsätzlich gehandelt

Arbeiten im Urlaub Ausland kann auch vorsätzlich sein. Zum Beispiel, wenn man sich zu diesem Zweck Urlaub nimmt. Vielleicht weil man einen Messe-Job annimmt oder eine Touristengruppe kutschiert. Dann handelt es sich um eine Erwerbstätigkeit und zwar hinter dem Rücken seines Chefs. Damit handelt man vorsätzlich und setzt seine Festanstellung aufs Spiel.

Anders, wenn man dem Landwirt bei der Weinernte hilft, oder als Animateur einspringt. Dann ist es nicht vorsätzlich, sondern man springt ein. Demnach darf die Erwerbstätigkeit nicht den Urlaubszweck gefährden. Meist ist aber genau der Fall gegeben, da sich einige Arbeitnehmer buchstäblich verausgaben, um sich finanziell aufzuwerten.

Arbeiten im Urlaub Ausland – Das Gewissen entscheidet

Wer im Urlaub Arbeiten Ausland annimmt, der kann bei einigen Arbeitgebern mit einer Kündigung rechnen. Kleine Hilfe für kleines Geld sind hingegen erlaubt. Denn der Freizeitwert soll im Vordergrund stehen. Ansonsten können Betriebe sogar Schadensersatz verlangen und eine Abmahnung flattert ins Haus. Denn es gibt nicht umsonst Arbeitsverträge, die die Arbeit und den Urlaub regeln.

Möchte man weiterhin seinem Unternehmen verbunden sein, währt Ehrlichkeit immer noch am längsten. Daher mit offenen Karten spielen und dem Chef sein Anliegen näherbringen. Dann weiß er was Sache ist und kann über die Arbeit im Urlaub entscheiden. Denn Arbeiten im Urlaub sollte niemals die Regel sein.

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