arbeiten im urlaub erlaubt

Arbeiten im Urlaub erlaubt | Zusatzverdienst LEGAL?

25. November 2019redaktion

Ist Arbeiten im Urlaub erlaubt? Darf man freiwillig oder auch woanders einer Nebenbeschäftigung nachgehen? Muss man für den Arbeitgeber während des Urlaubs auf Abruf bereitstehen? All diese Fragen wollen wir euch im folgenden Text erklären und beantworten.
Wenn man als Mitarbeiter in den Urlaub geht, dann sollte der Hauptgrund auch die Erholung und das Abschalten vom Arbeitsleben sein. Das funktioniert allerdings nicht, wenn man während seines Urlaubs einer anderen und bezahlten Tätigkeit nachgeht.

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Arbeiten im Urlaub erlaubt, was sagt das Gesetz?

Das Bundesurlaubsgesetz sagt mit dem §8 BUrlG ganz klar: Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten. Der gesetzlich und geregelte Urlaub ist für die Erholung da, der Zweck dahinter ist, die Kraft des Arbeitnehmers zu erhalten und auch aufzufrischen. Er sollte die Zeit sinnvoll nutzen, um abzuschalten und auch Abstand zu gewinnen. Dieses darf und sollte nicht missachtet werden.

Der Gesetzgeber untersagt einem ganz klar, dass man keine Erwerbstätigkeit, neben Beschäftigungen und Jobs ausüben darf, in denen man Geld enthält. Also eine Arbeitsleistung gegen Lohn, egal ob bei dem eigenen oder auch bei einem anderen Arbeitgeber. Von diesem Gesetz ausgenommen sind alle Ehrenamtlichen Tätigkeiten, nachbarschaftliche Hilfen, Arbeiten am eigenen Haus oder im Garten und alle Erwerbstätigkeiten in denen man keinen Lohn enthält.

Arbeiten im Urlaub erlaubt – Muss man als Arbeitnehmer trotz seines Urlaubs arbeiten?

Hierbei befinden sich viele Arbeitnehmer in einer sogenannten Zwickmühle. Auf der einen Seite brauchen die lang ersehnte Erholung, andererseits löst es bei einem ständig Stress aus, ständig für den Arbeitgeber erreichbar. Richtig Aussteigen und Abschalten kann man da natürlich nicht richtig.

Der Urlaub ist bezahlte Freizeit und dient zur Erholung. Es berechtigt den Arbeitgeber nicht dazu, während dieser Zeit zu stören.
Es besteht also keinerlei Verpflichtung im Erholungsurlaub zu arbeiten. Ausnahmen sind allerdings, wenn diese im Arbeitsvertrag anders geregelt sind.

Hierfür gibt es auch das Gesetz §13 Abs 1, Satz 3, BUrlG. Eine telefonische Erreichbarkeit, das Lesen und Beantworten von Mails oder andere Störungen sind im Urlaub ausschließlich in absoluten Notfällen erlaubt. Oftmals ist es hier eine eher moralische Verpflichtung oder auch die Angst den Job zu verlieren, dass man ständig auf Abruf bereitsteht.

Arbeiten im Urlaub erlaubt – Freiwillig?

Es gibt kein Gesetz, das es verbietet freiwillig im Urlaub für den Arbeitgeber zu Arbeiten oder sein Handy für diesen Zeitraum auszuschalten.
In einigen Positionen wird einfach stillschweigend eine gewisse Erreichbarkeit erwartet. Inwieweit diese allerdings ausgenutzt werden darf, ist nicht definiert.

Darf man im Urlaub woanders bei einem Arbeitgeber arbeiten?

Sollte man als Arbeitnehmer während des Urlaubs eine selbständige Tätigkeit nachgehen oder bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt sein, können hierdurch arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt werden.
Jede Art der zweiten Erwerbstätigkeit kann im Arbeitszeitgesetzes §§3,4,5 ArbZG auf Lage, Dauer und die Ruhezeiten geprüft werden.
Der Arbeitgeber kann verlangen die zweite Tätigkeit einzustellen, sollte er dieses nicht tun, drohen ihm dienstrechtliche Konsequenzen wie beispielsweise eine Abmahnung oder sogar die Kündigung.

Wo ist Arbeiten im Urlaub erlaubt kurz zusammengefasst:

  • Im Garten
  • Am eigenen Haus
  • Bei den Nachbarn oder bei der Familie
  • Ehrenamtlich
  • Und praktisch überall wo man helfen kann aber kein Entgelt kassiert.
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