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Arbeiten im Urlaub Überstunden | Ist das ERLAUBT?

4. November 2019redaktion

Nicht immer reicht ein Job aus, um über die Runden zu kommen. Arbeiten im Urlaub Überstunden ist dann das Mittel der Wahl. Wobei der Urlaub der Erholung dient und nicht fürs Arbeiten gemacht ist. Aber was der Chef nicht weiß, macht ihn bekanntlich auch nicht heißt. Und der chronische Geldmangel nagt an den Nerven, demzufolge wird dieser Schritt sehr häufig von vielen festangestellten Arbeitnehmern gewählt. Aber wie sieht die Lage in Österreich aus und ist das legal und korrekt?

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Arbeiten im Urlaub Überstunden – Wie sieht die Gesetzgebung aus?

Selbstverständlich steht im Urlaub die Erholung an und die ist oberstes Gebot. Nur dann ist eine gute Arbeitsleistung über das Jahr hinweg gewährt. Doch Jahr für Jahr nehmen Arbeitnehmer mit dem Arbeiten im Urlaub Überstunden vorlieb. Nicht das es so viel Spaß macht, sondern es ist ein Muss. So werden Schulden getilgt, sich ein wenig Luxus geleistet und etwas Geld in die Kasse gespült. Werden hier nun Regeln vom Gesetzgeber aufgestellt oder nicht?

  • Laut Bundesurlaubsgesetz §8 wird ein kein generelles Verbot ausgesprochen
  • keine widersprechende Erwerbstätigkeit, die nicht dem Urlaubszweck dient, soll ausgeführt werden
  • Erholung steht an erster Stelle
  • Es darf somit kein Nebenjob ausgeführt werden
  • Gemeinnützige Arbeiten ohne Bezahlung sind hingegen erlaubt
  • Gefälligkeiten für Freunde, die Familie, Nachbarn ebenso

Somit widerspricht sich das Gesetz und man kann fast schon sagen, erlaubt ist was gefällt. Denn wo kein Kläger, da auch kein Richter. Selbstverständlich muss das Hauptarbeitsverhältnis immer im Vordergrund stehen und darf auch nicht darunter leiden.

Arbeiten im Urlaub Überstunden – Ausnahmen bestätigen die Regeln

Steht man in einem Ausbildungsverhältnis, dann ist das Arbeiten im Urlaub Überstunden hingegen erlaubt. So dürfen Auszubildende im Urlaub ihr eh schon niedriges Gehalt aufstocken. Für den normalen und fest angestellten Arbeitnehmer gibt das wiederum nicht. Und auch bei den Auszubildenden, darf der Nebenjob die Ausbildung nicht negativ beeinflussen. Denn wer unausgeschlafen, zu später oder nicht zur Arbeit kommt, dem wird schon mal nachgegangen.

Und ist der Nebenjob daran schuld, muss man Rede und Antwort stehen. So ist das Arbeiten im Urlaub Überstunden ein Für und Wider. Denn der Reiz und Ansporn ist zwar da, doch es kann auch ins Auge gehen. Daher lieber offen und ehrlich sein und die Karten auf den Tisch legen. Dann weiß der Arbeitgeber auch Bescheid und weiß woran er letztendlich ist.

Arbeiten im Urlaub Überstunden – Nicht immer die beste Wahl

Arbeiten im Urlaub Überstunden ist nicht immer die beste Wahl. Zum einen laugt es einen aus, der Verdienst ist der Leistung nicht immer gerecht und eine Erholung ist nicht gegeben. Teilweise werden die betrieblichen Interessen der Festanstellung nicht mehr gewahrt. Und andererseits bieten sich keine Erholungsmöglichkeiten an. Ein Urlaub ist demzufolge Pflicht und dient nicht einer Nebentätigkeit und ist auch nicht zum Arbeiten da. Wer dennoch darauf zurückgreifen möchte, der sollte ein Vieraugengespräch mit seinem Chef und Vorgesetzten führen.

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