freiwillig arbeiten im urlaub

Freiwillig Arbeiten im Urlaub | ZULÄSSIG oder nicht?

28. Januar 2020redaktion

Freiwillig Arbeiten im Urlaub ist mit Sicherheit nicht jedermanns Sache. Eigentlich ist ein Urlaub ja dafür gedacht, um sich von den Anstrengungen auf der Arbeit zu erholen, denen man sonst die ganze Zeit ausgesetzt ist. Aus diesem Grund ist freiwillig Arbeiten im Urlaub auch nur für eine kleine Anzahl von Arbeitnehmern überhaupt eine Option. Zumal Arbeiten im Urlaub nur dann erlaubt ist, wenn es sie dem Sinn und Zweck eines Urlaubs nicht widerspricht.

Freiwillig Arbeiten im Urlaub – Welche Arbeiten darf man ausüben?

Schließlich soll man sich an den wenigen Urlaubstagen, die einem pro Jahr zur Verfügung stehen, möglichst gut erholen. Denn im Anschluss daran sollte man wieder mit voller Kraft seiner eigentlichen Tätigkeit nachgehen können. Sofern es sich bei den Arbeiten um Tätigkeiten handelt, die einem nicht vergütet werden, dürfen diese in der Regel ohne weiteres ausgeübt werden.

Dies gilt zum Beispiel auch dann, wenn man Freunden oder Familienmitgliedern im Haushalt, einem Garten oder bei anderen Arbeiten zur Hand geht.

Doch auch wer seinen Urlaub dafür nutzt, um seinen eigenen Garten auf Vordermann zu bringen, darf dies selbstverständlich tun. Allerdings sollte man sich dabei jedoch nicht verausgaben.
Ebenso dürfen ehrenamtliche Tätigkeiten, für die man allenfalls eine Aufwandsentschädigung erhält, freiwillig im Urlaub ausgeübt werden.

freiwillig arbeiten im urlaub

Freiwillig Arbeiten im Urlaub – Welche Art von Arbeit wird Vorgesetzten nicht gerne gesehen?

Wer freiwillig Arbeiten im Urlaub schon der Erholung vorzieht, der sollte in jedem Fall darauf achten, dass die ausgeübten Tätigkeiten dem Sinn des Urlaubs nicht im Weg stehen. Außerdem sollten sie keine keine Gefahren für den Arbeitnehmer bergen.

Denn so gerne man einige Arbeiten auch freiwillig übernehmen würde, so sollte man auch immer ganz genau abschätzen, wie viel Zeit- und Arbeitsaufwand diese Arbeiten erfordern.

Merkt man selber, dass der Aufwand für eine freiwillige Arbeit im Urlaub zu hoch ist, sollte man sich im Sinne seines Arbeitnehmers besser dagegen entscheiden. Dann ist es besser sich ein wenig von seiner Haupttätigkeit erholen, um diese nach dem Urlaub wieder wie gewohnt ausüben zu können.

Verbot zur Arbeit, wenn…

  • die ausgeübte Tätigkeit im Anschluss an den Urlaub die Leistung des Arbeitnehmers in dessen Hauptberuf gefährden könnte
  • während der ausgeübten Tätigkeit eine hohe Gefahr schwerer Verletzungen besteht
  • die Arbeit ohne Wissen des Arbeitnehmers gegen Bezahlung ausgeübt wird
  • die Arbeit den gleichen Zeit- und Arbeitsaufwand erfordert wie der Hauptjob
  • die ausgeübte Tätigkeit dem Sinn und Zweck eines Urlaubs im Weg steht
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