Sabbaticals | UNGLÜCKLICH vom Alltag?
Das Sabbatical wird auch als Sabbatjahr bezeichnet. Es handelt sich hierbei um ein Arbeitszeitmodell für einen länger geplanten Sonderurlaub. Der Begriff stammt aus den USA. Er wurde dort von Professoren verschiedener Universitäten als Oberbegriff für ein Frei- oder Forschungssemester geprägt. Laut dem in Deutschland geltenden Teilzeit- und Befristungsgesetz kann jeder Arbeitnehmer eine Verringerung der Arbeitszeit beanspruchen. Einen direkten Anspruch auf eine Auszeit gibt es dennoch – mit Ausnahme ausdrücklicher Regeln für Beschäftigte und Beamte des öffentlichen Dienstes – nicht. Ein Sabbatical-Anspruch kann auch auf vertraglicher Ebene geregelt sein bzw. entstehen. Grundlage ist neben dem Arbeitsvertrag eine bestimmte Betriebsvereinbarung oder der geltende Tarifvertrag. Besonders größere Unternehmen bieten vermehrt Modelle für Sabbaticals an. Zwar sind die nicht automatisch ein ganzes Jahr gültig, sondern dauern sechs, neun oder nur drei Monate an.
Sabbaticals – Modelle
Die einfachste Art Sabbaticals zu ermöglichen, ist ein unbezahlter Sonderurlaub. Hierzu bedarf es eines Änderungsvertrags zum bestehenden Arbeitsverhältnis. Bevor sich Mitarbeiter für diese unbezahlte Auszeit festlegen, sollten sie sich über einige Folgen bewusst sein. Privat Krankenversicherte bekommen einen gesetzlich vorgeschriebenen Zuschuss vom Arbeitgeber zu der Krankenversicherung. Abstriche drohen auch den gesetzlich Krankenversicherten. Dauert die unbezahlte Auszeit länger als einen Monat, muss der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten und den betroffenen Arbeitnehmer bei der zuständigen Einzugsstelle abmelden. Auch freigestellte Beschäftigte müssen sich pflege- und krankenversichern. Besonders dann, wenn eine längere Auszeit außerhalb der EU genommen wird, sollte ein Auslandskrankenschutz abgeschlossen werden.
Von den weiteren Sozialversicherungsarten wie Renten- und Arbeitslosenversicherung kann sich der Arbeitnehmer freistellen lassen. Trotzdem kann eine freiwillige Rentenversicherung zweckmäßig sein, um keine Anrechnungszeiten einzubüßen. Im ungünstigsten Fall können Ansprüche auf eine Erwerbsminderungs- oder Altersrente verfallen.
Sabbaticals – Teilzeitmodell
Ein weiteres Sabbatical-Modell ist das Modell einer Teilzeit. Beschäftigte vereinbaren hierzu vor den Sabbaticals eine Teilzeitbeschäftigung, arbeiten jedoch für niedrigeres Gehalt in der Vollzeit weiter. Den in der sogenannten Ansparphase zurückgehaltenen Lohn zahlt der Arbeitgeber in der Freistellungsphase später aus. Voraussetzung für diese Anwendung des Gesetzes der Teilzeit ist eine Betriebsgröße von wenigstens 15 Mitarbeitern und eine Beschäftigung von sechs Monaten.
Aus innerbetrieblichen Gründen kann der Arbeitgeber jedoch den Teilzeitanspruch ablehnen. Das Teilzeitmodell ist mit erheblichen finanziellen Einbußen in der Ansparphase verbunden. Hierfür erhalten Mitarbeiter während des Sabbaticals finanzielle Mittel und sind weiterhin auch sozialversichert.
Sabbaticals – Rahmenbedingungen
Die Dauer der genommenen Auszeiten kann durch separate Arbeitsverträge vereinbart werden, wird aber zumeist durch Arbeitszeitguthaben auf dem eigenen Zeitkonto verbucht und verwaltet. Es gibt grundsätzlich eine Vielzahl rechtlicher Rahmenbedingungen, die vertraglich zu beachten und zu regeln sind. Der Mitarbeiter kann durch Lohnverzicht und durch den Aufbau von Überstunden seinen Freizeitanspruch aufbauen. Neben den Sabbaticals besteht weiterhin Anspruch auf bezahlten Urlaub. Das Einkommen muss während der Sabbaticalzeit geregelt werden. Es müssen zudem eindeutige Regeln getroffen werden, wie Krankheitszeiten im Sabbatical berechnet werden. Probleme im Unternehmen kann auch die Organisation der Vertretung sein. Auch kann die Einarbeitung nach dem Sabbatical für den Arbeitnehmer zu einem Problem werden.
Was ist bei der Auszeit vom Beruf zu beachten?
Neben den genannten Rahmenbedingungen ist vor allem die Vorgehensweise bei der Rückkehr aus dem Sabbatical zu beachten. Es sollte vor allem der Wiedereinstieg konkret geregelt sein. Wer den Job nicht verlieren will, sollte einen Rückkehranspruch in die ursprüngliche Position und ein Verbot der betriebsbedingten Kündigung mit dem Arbeitgeber ausmachen.
Das Unternehmen kann während der Sabbaticalzeit in eine wirtschaftlich schwierige Lage geraten. Damit das bei Anspar- und Teilzeitmodellen angesparte Guthaben nicht in Gefahr gerät, sollten Mitarbeiter auf eine insolvenzrechtliche Absicherung bestehen. Um sich gegen einen vorzeitigen gesundheitlich bedingten Abbruch des Sabbaticals zu versichern, kann auch eine Verlängerungsoption vereinbart werden.