Work and Travel Visum | VORAUSSETZUNGEN
Work and Travel ist besonders für junge Reisende interessant, da sie das Land in dem sie unterwegs sind, nicht nur als einfache Touristen kennenlernen, sondern durch das Arbeiten vor Ort tiefer in die Kultur eintauchen können. Für eine solche Reise wird ein Work and Travel Visum benötigt, dieses findet sich jedoch unter einem anderen Begriff wieder, offiziell wird das Visum als Working-Holiday-Visum bezeichnet. Unter diesem Begriff finden sich alle Länder, die ein solches Work and Travel Visum anbieten. Dabei kann mit dem Work and Travel Visum eine Reise mit Gelegenheitsjobs ermöglicht werden, die bis zu 12 Monate gehen kann.
Die WHV-Partnerländer für die Reise
Neben den Partnerländern, gibt es noch weitere Länder, die eine Reise und ein Arbeiten in dem Land ermöglichen, diese fallen nicht unter das WHV-Partnerprogramm. Es gibt eine offizielle Liste mit allen Teilnehmern des WHV, diese Länder sind:
- Australien
- Neuseeland
- Kanada
- Japan
- Chile
- Südkorea
- Taiwan
- Singapur
- Hongkong
- Israel
- Argentinien
- Uruguay
Die Voraussetzungen für ein Work and Travel Visum
Um bei ein Working-Holiday-Visum zu erhalten, gibt es einige Voraussetzungen die der Interessent erfüllen muss. Das Zielland muss zu den teilnehmenden Ländern gehören, so ist es auch Möglich, in die USA zu reisen und dort zu arbeiten, dies ist jedoch kein Working-Holiday-Visum, weshalb wird dieses auch nicht in die Liste mitaufgenommen haben. Die Reisezeit darf 12 Monate nicht überschreiten und es müssen wechselnde Gelegenheitsjobs sein, die vor Ort ausgeführt werden. Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Beantragung des Visums ist das Alter. Dieses ist bis auf wenige Ausnahmen immer auf mindestens 18 Jahre und höchstens 30 Jahre beschränkt. Nur Singapur nimmt bereits Reisende ab dem 17 Lebensjahr in das Visum-Programm auf und in Kanada kann der Reisende bis zu seinem 35 Lebensjahr an einem Work and Travel teilnehmen.
Hinzu kommt, dass der Teilnehmer eine Deutsche Staatsbürgerschaft haben muss oder eine Staatsbürgerschaft aus einem Land, mit dem sein Reiseziel ebenfalls zusammenarbeitet. In einigen Ländern wird auch ein bisheriger Einkommens- oder Vermögensnachweis gefordert, damit sichergestellt wird, dass der Reisende auch ohne einen Gelegenheitsjob in dem Land zurechtkommt. Es wird ebenfalls ein Impfausweis mit allen Standard-Impfungen und den empfohlenen Reiseimpfungen für das jeweilige Land gefordert und ein eintragsfreies polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als 3 Monate sein darf.